Droht Ihnen der Führerscheinentzug?
Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bereits vorher sollten Sie handeln. Es gibt Möglichkeiten, Punkte abzubauen.
Das Punktesystem im Überblick
- 1 bis 3 Punkte (Vormerkung): Keine Konsequenzen, aber Sie sollten aufpassen.
- 4 bis 5 Punkte (Ermahnung): Sie werden schriftlich ermahnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.
- 6 bis 7 Punkte (Verwarnung): Sie werden schriftlich verwarnt und darauf hingewiesen, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- 8 Punkte (Entzug): Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Möglichkeiten, Punkte abzubauen
- Fahreignungsseminar. Bei bis zu 5 Punkten kann einmal alle 5 Jahre 1 Punkt abgebaut werden.
- Tilgungsfristen abwarten. Punkte werden je nach Art des Verstoßes nach 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren getilgt. Die maßgebliche Tilgungsfrist richtet sich insbesondere nach der Schwere des Verstoßes und der zugrunde liegenden Entscheidung.
Rechtliche Möglichkeiten
- Bußgeldbescheid rechtzeitig prüfen lassen. Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Ein Einspruch ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Ein rechtzeitiger Einspruch kann die Eintragung verhindern.
- Punktestand im Blick behalten. Bereits ab 4 Punkten erfolgen Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Ihren aktuellen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen. Gerne prüfe ich mit Ihnen, welche rechtlichen Folgen sich aus Ihrem Punktestand ergeben und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
- Mess- und Verfahrensfehler prüfen. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig.
- Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Je höher der Punktestand, desto wichtiger ist eine rechtliche Prüfung. Bereits vor Erreichen von 8 Punkten kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.
Nach dem Entzug: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Nach dem Entzug müssen Sie mindestens 6 Monate warten, bevor Sie die Neuerteilung beantragen können. Unter Umständen wird eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und begleite Sie durch das Verfahren.
Handeln Sie, bevor es zu spät ist
Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Spielraum haben Sie. Rufen Sie mich für eine Prüfung Ihres Falls an.
Schritte
- Punktestand prüfen — Fordern Sie eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt an.
- Keine weiteren Verstöße — Vermeiden Sie unbedingt weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr.
- Anwältin kontaktieren — Ich prüfe, ob Punkte zu Unrecht eingetragen wurden oder Bescheide anfechtbar sind.
- Seminar in Betracht ziehen — Bei bis zu 5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.