Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten mit der Versicherung – ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und stehe Ihnen als persönliche Ansprechpartnerin zur Seite.
Verkehrsrecht in Frankfurt am Main
Vertretung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten – bundesweit.
Wie ich Sie im Verkehrsrecht unterstütze
Unfallregulierung
Durchsetzung sämtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Bußgeldverfahren
Verteidigung bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und weiteren Verkehrsverstößen.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs.
Fahrerlaubnisrecht
Vertretung bei drohendem Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Fragen rund um die Neuerteilung.
Kaufrecht rund ums Fahrzeug
Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf, insbesondere bei Mängeln am Fahrzeug, Rücktritt und der Rückabwicklung von Kaufverträgen.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, macht sämtliche Ansprüche geltend und achtet darauf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Bei einer Mithaftung richtet sich die Kostenübernahme nach der jeweiligen Haftungsquote. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann – je nach Versicherungsvertrag – die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Nach einem Verkehrsunfall sind Sie grundsätzlich so zu stellen, als hätte sich der Unfall nicht ereignet. Welche Ansprüche Ihnen zustehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In Betracht kommen insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Liegt ein Sachmangel vor, können je nach Einzelfall Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz bestehen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und welche Rechte Sie geltend machen können, prüfe ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Damit Ihre Gewährleistungsrechte nicht gefährdet werden, sollte der Mangel dokumentiert und der Verkäufer möglichst zeitnah informiert werden. Häufig ist es erforderlich, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Sie haben Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Ich berate Sie persönlich.