Verkehrsrecht in Frankfurt am Main

Vertretung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und Führerscheinangelegenheiten – bundesweit.

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Kurzfristige Termine

Ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten mit der Versicherung – ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und stehe Ihnen als persönliche Ansprechpartnerin zur Seite.

Schwerpunkte

Wie ich Sie im Verkehrsrecht unterstütze

Unfallregulierung

Durchsetzung sämtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Bußgeldverfahren

Verteidigung bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und weiteren Verkehrsverstößen.

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

Fahrerlaubnisrecht

Vertretung bei drohendem Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Fragen rund um die Neuerteilung.

Kaufrecht rund ums Fahrzeug

Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf, insbesondere bei Mängeln am Fahrzeug, Rücktritt und der Rückabwicklung von Kaufverträgen.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, macht sämtliche Ansprüche geltend und achtet darauf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Bei einer Mithaftung richtet sich die Kostenübernahme nach der jeweiligen Haftungsquote. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann – je nach Versicherungsvertrag – die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Nach einem Verkehrsunfall sind Sie grundsätzlich so zu stellen, als hätte sich der Unfall nicht ereignet. Welche Ansprüche Ihnen zustehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In Betracht kommen insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Liegt ein Sachmangel vor, können je nach Einzelfall Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz bestehen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und welche Rechte Sie geltend machen können, prüfe ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Damit Ihre Gewährleistungsrechte nicht gefährdet werden, sollte der Mangel dokumentiert und der Verkäufer möglichst zeitnah informiert werden. Häufig ist es erforderlich, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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