Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Ich vertrete Sie bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und weiteren arbeitsrechtlichen Anliegen.

Frankfurt am Main
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Kurzfristige Termine
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht? Oder Ihr Arbeitszeugnis entspricht nicht Ihren Erwartungen?

Ich prüfe Ihren Fall, erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht. Ihre Ansprüche setze ich konsequent durch – engagiert, strukturiert und auf Augenhöhe.

Schwerpunkte

Wie ich Sie im Arbeitsrecht unterstütze

Kündigungsschutz

Prüfung von Kündigungen und Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Die maßgeblichen Fristen werden beachtet und die Erfolgsaussichten frühzeitig eingeschätzt.

Abmahnung

Prüfung arbeitsrechtlicher Abmahnungen und Vertretung bei unberechtigten Abmahnungen.

Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung

Prüfung von Aufhebungsverträgen sowie Verhandlung von Abfindungen und sonstigen Beendigungsmodalitäten.

Arbeitsverträge

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.

Arbeitszeugnis

Prüfung von Arbeitszeugnissen und Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen.

Lohnrückstände

Geltendmachung und Durchsetzung offener Lohnforderungen sowie sonstiger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

FAQ

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Nein. Kündigungen im Arbeitsrecht müssen schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein und dem Empfänger im Original zugehen muss. Eine Kündigung per WhatsApp, E-Mail oder SMS beispielsweise genügt der gesetzlichen Schriftform nicht und ist daher unwirksam. Dasselbe gilt für eine lediglich mündlich ausgesprochene Kündigung

Handeln Sie zeitnah. Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – ich prüfe die Wirksamkeit der Kündigung und vertrete Sie gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht.

Eine Sperrzeit tritt nicht automatisch ein. Eine Sperrzeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben, etwa durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, durch vertragswidriges Verhalten oder wenn Sie selbst kündigen, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es grundsätzlich nicht. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsvereinbarungen ausgehandelt. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt unter anderem von der Betriebszugehörigkeit, dem Alter, dem Bruttomonatsgehalt sowie den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.

Ja, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert sein und darf Ihre berufliche Zukunft nicht beeinträchtigen. Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis und setze erforderlichenfalls Korrekturen für Sie durch.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.

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