Sie haben Post von der Polizei?
Eine polizeiliche Vorladung kann beunruhigend sein. Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich über Ihre Rechte, bevor Sie handeln.
Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter
- Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen keine Aussage machen. Dieses Recht ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument.
- Recht auf einen Anwalt. Sie können jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen.
- Keine Erscheinungspflicht. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Anders ist es bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
Was Sie beachten sollten
- Machen Sie keine Angaben zur Sache. Üben Sie zunächst Ihr Schweigerecht aus. Ob und in welchem Umfang eine Einlassung sinnvoll ist, sollte erst nach Akteneinsicht entschieden werden.
- Prüfen Sie die Vorladung sorgfältig. Entscheidend ist, ob die Vorladung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht stammt. Nicht jede Vorladung verpflichtet zum Erscheinen.
- Sichern Sie die Unterlagen. Bewahren Sie das Schreiben und das Aktenzeichen auf.
- Rufen Sie mich an. Ich berate Sie, ob und wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten.
Akteneinsicht: Wissen, was die Polizei weiß
Als Ihre Strafverteidigerin kann ich Akteneinsicht beantragen. So erfahren wir, welche Vorwürfe konkret im Raum stehen und welche Beweise vorliegen, bevor Sie entscheiden.
Schnelle Hilfe bei polizeilicher Vorladung
Rufen Sie mich sofort nach Erhalt der Vorladung an. Ich bin auch außerhalb der Bürozeiten für dringende strafrechtliche Angelegenheiten erreichbar.