Arbeitsrecht

Kündigung erhalten. Was tun?

Ihre Rechte bei einer Kündigung und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Eine Kündigung ist ein einschneidendes Erlebnis. Panik ist fehl am Platz. Sie haben Rechte, und die können Sie durchsetzen.

Die 3-Wochen-Frist: Warum jede Minute zählt

Was Sie jetzt sofort tun sollten

  1. Kündigung und Zugangsdatum dokumentieren. Bewahren Sie die Kündigung auf und notieren Sie, wann sie Ihnen zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist für wichtige Fristen entscheidend.
  2. Keine Erklärungen ungeprüft unterschreiben. Unterschreiben Sie insbesondere keine Aufhebungsvereinbarung oder sonstige Erklärungen, mit denen Sie auf Rechte verzichten könnten, ohne diese zuvor rechtlich prüfen zu lassen.
  3. Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten möglichst zeitnah prüfen. Denken sie an die 3-Wochen-Frist!
  4. Arbeitssuchend melden. Melden Sie sich spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Viele Kündigungen sind angreifbar. Häufige Gründe für die Unwirksamkeit:

  • Fehlende Sozialauswahl. Der Arbeitgeber hat die sozialen Kriterien nicht korrekt berücksichtigt.
  • Formfehler. Die Kündigung wurde nicht schriftlich erteilt.
  • Fehlende Anhörung des Betriebsrats. Der Betriebsrat wurde nicht oder nicht korrekt beteiligt.
  • Besonderer Kündigungsschutz. Sie sind schwanger, schwerbehindert oder in Elternzeit.
  • Fehlende Abmahnung. Bei verhaltensbedingten Kündigungen fehlt oft die vorherige Abmahnung.

Abfindung: Wie viel steht Ihnen zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vergleichsweise vereinbart. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erzielt werden kann, hängt insbesondere von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und den Umständen des Einzelfalls ab.

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FAQ

Häufige Fragen

Sie haben **drei Wochen** ab Zugang der Kündigung.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter). Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ich frage das vorab bei Ihrer Versicherung an.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten trägt die unterliegende Partei. Bei einem Vergleich fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Grundsätzlich ja, es sei denn, Sie werden freigestellt. Eine eigenmächtige Arbeitsverweigerung kann zu weiteren rechtlichen Nachteilen führen.